Allgemeine Geschäftsbedingungen
GELTUNG DER AGB
Die nachfolgenden Regelungen gelten ausschließlich im Geschäftsverkehr zwischen dem Verwender und Unternehmern im Sinne von § 14 BGB
für Verbraucher gemäß § 13 BGB gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Unsere Angebote, Leistungen und Lieferungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Textform und sind erst durch unsere ausdrückliche Textforme Bestätigung verbindlich. Unsere Angestellten sind nicht befugt, Zusatzleistungen oder Entgeltminderungen gegenüber bestehenden Vereinbarungen verbindlich zu vereinbaren oder zuzusagen. Gegenbestätigungen unter Hinweis auf eigene Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
Textforme Individualvereinbarungen gehen diesen Geschäftsbedingungen vor.
1. Gegenstand des Vertrages/ Auftrages
a.) Dienstleistungen müssen zwischen Auftraggeber und Jana Presch DingDongCleaning, in Form von Verträgen, Aufträgen oder Angeboten, vereinbart werden.
b.) Vereinbarungen gelten als verbindlich, wenn der Auftraggeber ein vom Jana Presch DingDongCleaning unterzeichneten Vertrag/ Auftrag oder ein Angebot bestätigt.
c.) Mündliche Bestellungen werden, wenn technisch und zeitlich möglich, durch Textforme Auftragsbestätigung die Firma Jana Presch DingDongCleaning vereinbart. Wird der Auftragsbestätigung nicht innerhalb von 24 Stunden vor Ausführung widersprochen, gilt der Auftrag als erteilt.
2. Leistungen
Die Firma Jana Presch DingDongCleaning verpflichtet sich, die vertraglich zu erbringende Leistung fachgerecht auszuführen.
Die Reinigungsarbeiten werden grundsätzlich an normalen Arbeitstagen (nicht an Feiertagen) durchgeführt. Abweichungen hiervon bedürfen besonderer Schriftlicher Vereinbarungen.
Nach Beendigung der Reinigungsarbeiten außerhalb der Geschäftszeiten des Auftraggebers schließt die Jana Presch DingDongCleaning Fenster und Türen ab und schaltet die Beleuchtung aus, fals nicht anders vereinbart.
3. Reinigungspersonal
Die Firma Jana Presch DingDongCleaning stellt die erforderlichen Arbeitskräfte. Es wird geeignetes und zuverlässiges Personal eingesetzt. Für Ordendliche Schutz und Arbeitskleidung sorgt die Firma Jana Presch DingDongCleaning.
Ausländisches Personal darf nur eingesetzt werden, wenn eine Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung vorliegt. Das eingesetzte Personal wird durch die Objektleiter der Firma Jana Presch DingDongCleaning überwacht und erhält seine Anweisungen auch von diesen.
Die Objektleitung ist bezüglich des Weisungsrechts Vertreter der Firma Jana Presch DingDongCleaning. Dem Personal ist ausdrücklich untersagt, Einblick in Schriftstücke, Akten, Hefter usw. zu nehmen sowie Schränke, Schreibtische oder sonstige Behältnisse zu öffnen. Das Personal ist verpflichtet, über alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Das Personal ist ferner verpflichtet, alle Gegenstände, die in den zu reinigenden Räumen gefunden werden, unverzüglich beim Auftraggeber abzugeben. Dem Personal ist untersagt, Personen, die nicht von der Firma Jana Presch DingDongCleaning eingesetzt sind, zur Arbeitsstelle mitzunehmen. Das gilt auch für Kinder.
4. Geräte und Material
Die Firma Jana Presch DingDongCleaning stellt die für die Reinigungsarbeiten erforderlichen Geräte, Reinigungs- und Pflegemittel in ausreichender Menge auf ihre Kosten zur Verfügung. Für alle Arbeiten werden nur hochwertige Reinigungsmittel verwendet. Ätzende und säurehaltige Mittel dürfen – mit Ausnahme für Toiletten – nicht verwendet werden. PVC-Böden sind mit rutschfesten Mitteln zu reinigen. Der Auftraggeber stellt das zur Reinigung notwendige Wasser, Strom, Papier- und Mülltonnen, Handtücher und Toilettenpapier sowie einen für die Unterbringung der Hilfsmittel (Material, Maschinen, Geräte) verschließbaren Raum, Schrank o.ä. zur Verfügung und übernimmt dafür die Kosten.
5. Personalräume
Der Auftraggeber verpflichtet sich, geeignete Räume für das Personal der Firma Jana Presch DingDongCleaning kostenlos zur Verfügung zu stellen. Die Firma Jana Presch DingDongCleaning sorgt dafür, dass bei der Benutzung der Räume oder der Begehung des Objektes alle gesetzlichen und behördlichen Auflagen eingehalten werden.
6. Erreichbarkeit des Objektes
Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Zutritt zum Objekt zum Zwecke der Erfüllung unserer Dienstleistungen/ Reinigung für die Mitarbeiter ohne Verzögerung zu ermöglichen. Dies kann durch Übergabe des einen Schlüssels durch Namentlich genantes einer Personal, welche den Zutritt ermöglicht, erfolgen. Stehzeiten, auf Grund nicht zugänglicher Räumlichkeiten werden in Rechnung gestellt, bzw. werden diese Räumlichkeiten im Zuge dieser Reinigung nicht gereinigt. Der Auftraggeber hat dem Jana Presch DingDongCleaning den Zugang zu allen Gebäude- bzw. Grundstücksflächen, welche Teil des Dienstleistungsvertrages sind, ungehindert und gefahrlos zu ermöglichen, anderenfalls die Reinigung unterbleibt, ohne dass daraus Ansprüche auf Entfall oder Minderung des vereinbarten Satzes / Entgeld bestehen.
7. Gewährleistung/Auftrageserfüllung
Die Dienstleistung der Firma Jana Presch DingDongCleaning gelten als auftragsgerecht erfüllt und abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht spätestens binnen 24 Stunden Textform begründete Einwendungen erhebt. Zeit, Ort, Art und Umfang des Mangels muss dabei genau beschrieben werden.
Im Falle einer nicht vertragsgemäßen Erfüllung hat der Auftraggeber unbeschadet der Vorschrift des § 281 Abs. 2 BGB der Jana Presch DingDongCleaning eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen.
Bei einmaligen Dienstleistungen (z.B.Grundreinigung) erfolgt die Abnahme – ggf. auch abschnittsweise – spätestens 24 Stunden nach Schriftlicher Meldung der Fertigstellung durch die Jana Presch DingDongCleaning. Kommt der Auftraggeber der Aufforderung zur Abnahme nicht nach, gilt die Dienstleistung als abgenommen.
Werden vom Auftraggeber bei der vertraglich festgelegten Leistung berechtigt Mängel beanstandet, so ist die Firma Jana Presch DingDongCleaning zur Nacherfüllung verpflichtet. Für Mängel und Schäden, die darauf zurückzuführen sind, dass der Auftraggeber wichtige Informationen über Art und Beschaffenheit der zu reinigenden Flächen und Firmeneigenes Material sowie Gegenstände nicht an die Firma Jana Presch DingDongCleaning weitergegeben hat, wird keine Gewährleistung übernommen. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber keine ausreichenden Vorkehrungen für die Zugang bzw. Erreichbarkeit der zu reinigenden Flächen/ Gebäude trifft.
8. Schlüssel- und Notfallvorschriften
Die für die Dienstleistung notwendigen Schlüssel sind vom Auftraggeber rechtzeitig und kostenlos der Firma Jana Presch DingDongCleaning zur Verfügung zu stellen. Bei Schlüsselverlust und für vorsätzlich oder fahrlässig durch das Personal der Firma Jana Presch DingDongCleaning herbeigeführte Schlüsselbeschädigungen haftet die Firma Jana Presch DingDongCleaning im Rahmen der Ziffer 13.
9. Ausführung durch andere Unternehmen
Die Firma Jana Presch DingDongCleaning ist berechtigt, sich zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen anderer Unternehmen zu bedienen.
10. Unterbrechung der Reinigung
Im Kriegs- oder Streikfall, bei Unruhen und anderen Fällen höherer Gewalt kann die Firma Jana Presch DingDongCleaning den Reinigungsdienst, soweit dessen Ausführung unmöglich wird, unterbrechen oder zweckentsprechend umstellen. Im Falle der Unterbrechung ist die Firma Jana Presch DingDongCleaning verpflichtet, das Entgelt entsprechend den ersparten Löhnen für die Zeit der Unterbrechung zu ermäßigen.
11. Nichtzahlung des Entgeltes
Bei Zahlungsverzug ruhen die Reinigungsverpflichtungen der Firma Jana Presch DingDongCleaning nebst deren Haftung, ohne dass der Auftraggeber von der Verpflichtung zur Zahlung für die Vertragszeit oder dem Vertrag überhaupt entbunden ist. Kommt der Auftraggeber mit der Abnahme der vereinbarten Leistung in Verzug, so kann die Firma Jana Presch DingDongCleaning bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Der Firma Jana Presch DingDongCleaning bleibt jedoch überlassen, die Höhe ihres Anspruchs nicht im Einzelnen darzulegen und stattdessen als Schadenersatz wegen Nichterfüllung für jede nicht abgenommene Reinigungsstunde 70 % des Stundensatzes zu beanspruchen. Der Auftraggeber hat das Recht, nachzuweisen, dass der Firma Jana Presch DingDongCleaning durch den Abnahmeverzug kein Schaden oder ein Schaden in nur geringerer Höhe entstanden ist.
12. Haftung und Haftungsbegrenzung
Die Firma Jana Presch DingDongCleaning Haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von ihr, ihren Mitarbeitern und oder beauftragte Personen verursacht werden. Beruht die Verursachung auf einfacher Fahrlässigkeit, haftet die Firma Jana Presch DingDongCleaning Grunde nach nur dann, wenn wesentliche Vertragspflichten verletzt sind. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Ist der Auftraggeber Nichtkaufmann, haftet die Firma Jana Presch DingDongCleaning auch für Schäden, die ihre sonstigen Mitarbeiter und oder beauftragtes Personal verursachen. Obliegt der Firma Jana Presch DingDongCleaning ausnahmsweise eine Haftung im Bereich der einfachen Fahrlässigkeit, so ist ihre Haftung der Höhe nach Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens begrenzt, der folgenden Haftungshöchstsummen entspricht:
€ 5.000.000.- für Personenschäden
€ 5.000.000.- für Sachschäden
€ 300.000.- für Schlüsselschäden
€ 5.000.000.- für Tätigkeitsschäden
Nicht ersatzfähig sind in diesem Bereich folglich alle nicht voraussehbaren Schäden. Dazu zählen Schäden, die mit der Dienstleistung der Firma Jana Presch DingDongCleaning in keinem Zusammenhang stehen, wie z.B. bei Bedienung von Fenstereinrichtungen o.ä.
13. Geltendmachung von Haftpflichtansprüchen
Der Auftraggeber ist verpflichtet, Haftpflichtansprüche unverzüglich/ sofort Textform geltend zu machen.
14. Zahlung des Entgelts
Wenn nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen nach 5 Werktagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.
Bei Verträgen mit wiederkehrenden Leistungen im Rahmen eines kontinuierlichen Reinigungsauftrages stellt die Firma Jana Presch DingDongCleaning seine Leistung jeweils zum letzten des laufenden Monats dem Auftraggeber in Rechnung.
Die Firma Jana Presch DingDongCleaning ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Auftraggebers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen, wenn die Firma Jana Presch DingDongCleaning den Auftraggeber über die Art der folgenden Verrechnung informiert. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist die Firma Jana Presch DingDongCleaning berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die Firma Jana Presch DingDongCleaning über den Betrag verfügen kann. Mahnungen werden dem Auftraggeber mit € 7,50 in Rechnung gestellt. Gerät der Auftraggeber in Verzug, so ist die Firma Jana Presch DingDongCleaning berechtigt, ab dem betreffenden Zeitpunkt Zinsen gemäß § 288 BGB zu berechnen.
Sollten der Firma Jana Presch DingDongCleaning bekannt werden, das die Zahlungs/ Kreditwürdigkeit des Auftraggebers in Frage stellen, oder sich dieser der Firma Jana Presch DingDongCleaning gegenüber mit irgendwelchen Zahlungen im Verzug befindet, so werden alle bestehenden Forderungen sofort fällig. Die Firma Jana Presch DingDongCleaning ist in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheiten zu verlangen und bis zur vollständigen Zahlung keine weiteren Dienstleistungen mehr zu erbringen.
Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden.
Ist das Vertragsverhältnis gekündigt, so ist die Firma Jana Presch DingDongCleaning berechtigt die bis zum Vertragsende geschuldeten Leistungen sofort abzurechnen. In einem solchen Fall ist der Auftraggeber zur Vorauszahlung verpflichtet.
15. Preiserhöhung / Preisanpassungen
Die Firma Jana Presch DingDongCleaning kann eine Preisanpassung bei Vorliegen Voraussetzungen vom Auftraggeber verlangen:
(a) Als Anteil der Lohn- und Lohnfolgekosten am Gesamtpreis werden 80% vereinbart.
(b) Ergeben sich nach Abschluss dieses Vertrages tarifliche Lohnänderungen (Erhöhung oder Senkung), andere tarifliche Vereinbarungen (z.B. Stundenabbau/ Senkung oder Änderungen bei den Sozialabgaben, die sich unmittelbar auf die Lohn- und/oder Lohnfolgekosten auswirken, so können die in § 1 vereinbarten Preise auf Textformen Antrag und unter Nachweis des Grundes durch die Firma Jana Presch DingDongCleaning geändert werden.
(c) In welchem Umfang eine Lohnänderung vorliegt, ist der zwischen dem Gebäudereiniger-Handwerk des Tarifgebiets und den zuständigen Gewerkschaften abgeschlossene Lohn- und Rahmentarifvertrag maßgeblich.
(d) Preisänderungen, die aufgrund neuer Tarifverträge vereinbart werden, treten erst dann in Kraft am dem Tag , der von den Tarifvertragsparteien ausgehandelt worden ist. Anträge, die später als drei Monate nach Abschluss des Tarifvertrages eingehen, können nur vom ersten Tag des Eingangsmonats an berücksichtigt werden. Der Eingang eines Änderungsantrags ist dem Antragsteller unter Angabe des Eingangsdatums Textform zu bestätigen; im Zweifel ist das Datum des Posteingangsstempels entscheidend.
(e) Eine Preiserhöhung/ Anpassung kann frühestens ein Jahr nach Vertragsbeginn vereinbart werden.
16. Vertragsbeginn, Vertragsbeendigung
a.) Der Vertrag wird der Leistungen im Bereich der Unterhaltseinigung für die mindestdauer von 6 Monaten fest abgeschlossen und verlängert er sich jeweils um weitere drei Monate, falls dieser nicht einen Monat zum Monatsende vor seinem Ablauf von einem Vertragspartner Textform Gekündigt wird.
Ausnahme sind mit dem Endkunden speziell vereinbarte Reinigungsverträge, hier gilt die Vereinbarung innerhalb des Vertrags Die Kündigung hat per eingeschrieben als Brief zu erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung ist der Zugang beim Vertragspartner.
b.) Bei vorzeitiger Beendigung des Vertragsverhältnisses oder bei bestellten aber nicht abgerufenen Aufträgen durch den Auftraggeber, d.h. ohne Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist, werden 75% der ausstehenden Vertragssumme zur Zahlung durch den Auftraggeber fällig.
c.) Eine fristlose Kündigung ist nur nach mehrmaliger berechtigter Abmahnung, bezogen auf einen Streitfall, möglich. Auch bei sich häufenden Beanstandungen verschiedener Art, z.B. mehrmals monatlich, ist eine fristlose Kündigung möglich, sofern die Beanstandung nicht umgehend behoben wird.
d.) Die Kündigung hat per eingeschrieben als Brief zu erfolgen. Für die Rechtzeitige Kündigung ist der Eingang bei dem Vertragspartner maßgebend. Für die Rechtmäßigkeit der Kündigung Eingang beim Kündigungsempfänger maßgebend. Die Möglichkeit der fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiderseits nach Maßgabe des § 314 BGB unberührt.
17. Gerichtsstand
Als Gerichtsstand gilt ausschließlich der Sitz die Firma Jana Presch DingDongCleaning in Bad Oeynhausen.
18. DATENSPEICHERUNG
Es wird darauf hingewiesen, dass geschäftsnotwendige Daten, soweit im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes (§ 26 BDSG) zulässig, EDV-mäßig gespeichert und verwaltet werden.